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Versorgungsproblematik


Erwachsene mit komplexen angeborenen Herzfehlern stehen vor einer
Versorgungsproblematik. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bricht das
bisherige qualifizierte Versorgungsnetz weg, da es dem Kinderkardiologen laut
Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung untersagt ist,
seine volljährigen Patienten weiter zu behandeln. Erwachsenenkardiologen fehlt
jedoch das Fachwissen und die Erfahrung, um Erwachsene mit angeborenen
Herzfehlern kompetent behandeln zu können.


Keine bundeseinheitliche Regelung


Ein Flickenteppich an Einzelfallentscheidungen und ungeklärten
Versorgungsstrukturen führt dazu, dass sich viele EMAH-Patienten mit
komplexen Herzfehlern der medizinischen Versorgung entziehen und somit ihre
Gesundheit aufs Spiel setzen. Für uns sind daher der gegenseitige Austausch
sowie das Bereitstellen von Informationen enorm wichtig, um uns im
Versorgungsdschungel zurechtzufinden und eine optimale ärztliche Betreuung
für uns EMAHs zu gewährleisten.